FAQ
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf die Erweiterung des Produktionscampus? Wird es Verzögerungen geben?
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 19. Februar 2026 entschieden, den für die Erweiterung des Produktionscampus aufgestellten Bebauungsplan der Stadt Baruth/Mark bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug zu setzen. Die im Antrag der Grünen Liga enthaltenen Einwände zu den Themen Umwelt-, Natur- und Artenschutz waren für die Entscheidung des Gerichts nicht ausschlaggebend. Vielmehr wird das Gericht genauer prüfen, ob die zum Schutz der Bevölkerung flächendeckend erfolgte Kontingentierung von Lärmemissionen für ein Industriegebiet – die nunmehr gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist – bereits zum Zeitpunkt der Planaufstellung zulässig war.
Wir sind überzeugt davon, dass der Bebauungsplan sorgfältig aufgestellt wurde und die berührten Belange sachgerecht abgewogen hat - mit umfassender Beachtung von Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Wie groß die hervorgerufene Verzögerung sein wird, können wir derzeit noch nicht bewerten. Was aber feststeht: Durch das laufende Gerichtserfahren sind wir gezwungen, deutlich länger als vorgesehen, Leerdosen per LKW zum Abfüllwerk zu transportieren. Genau diese Transporte wollten wir mit der Ansiedlung des neuen Dosenwerks vor Ort vermeiden und damit CO2-Emissionen reduzieren. Darüber hinaus bedeutet das geplante Dosenwerk über 200 neue Arbeitsplätze und ist ein wichtiger Schritt für die Kreislaufwirtschaft am Standort Baruth.